Verschärfung COVID-Maßnahmenverordnung: 2G
Die mit 8.11. 00 Uhr in Kraft tretende Verschärfung der 3. COVID-19-Maßnahmenverordnung (Bundesverordnung) bringt vor allem folgende Auswirkungen auf den Sport mit sich: – Sportstätten dürfen zur Sportausübung nur mehr mit 2G (geimpft, genesen) betreten werden – Zusammenkünfte mit mehr als 25 TeilnehmerInnen nur mehr mit 2G – Für Kinder/Jugendliche […]






