Covid-19: Was gilt im Schach ab 29. Mai?
Weiter verboten sind: Turniere aller Art, solange es keine andere Vereinbarung mit dem Gesundheitsministerium gibt. Grund: Es gilt für Sportausübung ein 2 Meter Abstand.
Erlaubt unter Auflagen sind: Vereinsabende, Trainings, Fortbildungen
Erlaubt sind: Alle Aktivitäten, welche die allgemeine Verordnung für Indoor Sportarten oder Vereine erfüllen bzw.
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