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Covid-19: Was gilt im Schach ab 29. Mai?

Weiter verboten sind: Turniere aller Art, solange es keine andere Vereinbarung mit dem Gesundheitsministerium gibt. Grund: Es gilt für Sportausübung ein 2 Meter Abstand.

Erlaubt unter Auflagen sind: Vereinsabende, Trainings, Fortbildungen

Erlaubt sind: Alle Aktivitäten, welche die allgemeine Verordnung für Indoor Sportarten oder Vereine erfüllen bzw. 
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Sporthilfe Förderaktion für steirische Sportler

Die steirische Sporthilfe musste heuer kreativ sein, um den Diskuswerfer an Sportlerinnen und Sportler zu übergeben. Gemeinsam mit Sport Landesrat Christopher Drexler und treuen Sponsorpartnern wurde durch die Steiermark getourt und haben die Trophäen persönlich überbracht um gerade in schwierigen Zeiten für unsere sportlichen Aushängeschilder da sein. 
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