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Steirischer Schachverband – Satzung und TUWO aktualsiert

Die Satzungen und die TUWO des Steirischen Schachverbandes sind auf der Download-Seite dieser Website aktualisiert. Neu in der TUWO ist der  § 1.10. Er regelt die Ausbildungsentschädigung für Jugendliche im Falle eines Vereinswechsels. Die Satzungen sind nahezu unverändert. Nur im § 20 ersetzt der Jugendkoordinator den Fernschachreferenten.