Verschärfung COVID-Maßnahmenverordnung: 2G
Die mit 8.11. 00 Uhr in Kraft tretende Verschärfung der 3. COVID-19-Maßnahmenverordnung (Bundesverordnung) bringt vor allem folgende Auswirkungen auf den Sport mit sich:
– Sportstätten dürfen zur Sportausübung nur mehr mit 2G (geimpft, genesen) betreten werden
– Zusammenkünfte mit mehr als 25 TeilnehmerInnen nur mehr mit 2G
– Für Kinder/Jugendliche bis 15 Jahre (Vollendung) gilt der Ninja-Pass als 2G-Nachweis
– Für SpitzensportlerInnen, TrainerInnen und BetreuerInnen gilt weiterhin 3G (2,5G in Wien)
Alle Details finden Sie wie gewohnt unter unseren FAQ: https://www.sportaustria.at/de/schwerpunkte/mitgliederservice/informationen-zum-coronavirus/faq-coronakrise/
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Crowdfunding ist eine gute Möglichkeit zusätzliche Geldmittel für einen Verein oder Sportler zu lukrieren. Es gibt verschiedene Plattformen. Die offizielle des österreichischen Sports ist „
Die Stadt Graz hat am 28. Juli 2021 seine Staats-, Welt-, Europa- und Jugendmeister geehrt. Schauplatz der Ehrungen waren die Kasematten am Grazer Schloßberg. Die Sportler „reisten“ mit der Schloßbergbahn an und waren zur Einhaltung der 3G-Regel verpflichtet. 








