Mit dem am 1. Jänner in Kraft getretenen Gemeinnützigkeitsreformgesetz 2023 wurde für gemeinnützige Sportvereine und -verbände die Möglichkeit geschaffen, ehrenamtlich Tätige im Rahmen eines steuerfreien Freiwilligenpauschales zu entschädigen. Sport Austria hat mit Steuerrechtsexpert:innen, zusätzlich zu umfangreichen FAQ, Formulare sowie Leitfäden zur Verwendung der Formulare erarbeitet.
Eckdaten Freiwilligenpauschale:
– Einkommensteuerbefreite, freiwillige Zahlungen von gemeinnützigen Organisationen an ihre Freiwilligen
– Generelle Möglichkeit: Kleine Pauschale von max. 30 Euro/Tag und 1.000 Euro/Jahr
– Möglichkeit für Übungsleiter:innen und Ausbildner:innen: Große Pauschale von max. 50 Euro/Tag und 3.000 Euro/Jahr
– Die Inanspruchnahme des Freiwilligenpauschales führt aber zum Ausschluss der Begünstigung für die PRAE
Download Formular:
Kleines Freiwilligenpauschale (Vereinsfunktionär:innen, Vorstandsmitglieder, sonst im Verein freiwillig Tätige)
Großes Freiwilligenpauschale (Ausbildner:innen, Übungsleiter:innen)
(wk, Info/Text: Sport Austria)