Der aktuelle Newsletter von Sport Austria bringt Infos zum ersten, kleinen Schritt aus dem Lockdown. Nach der neuen Verordnung sind Sportgruppen mit Kindern und Jugendlichen wieder möglich, wenn auch unter Einhaltung von Präventionskonzept und Contact Tracing.
Wichtig für Vereine ist auch die Antragsfrist beim NPO-Unterstützungsfonds. Anträge für das 4. Quartal 2020 können bis 15. Mai 2021 gestellt werden. Weitere Infos dazu und mehr können im Newsletter nachgelesen werden.