Die Satzungen und die TUWO des Steirischen Schachverbandes sind auf der Download-Seite dieser Website aktualisiert. Neu in der TUWO ist der § 1.10. Er regelt die Ausbildungsentschädigung für Jugendliche im Falle eines Vereinswechsels. Die Satzungen sind nahezu unverändert. Nur im § 20 ersetzt der Jugendkoordinator den Fernschachreferenten.