Der Steirische Schachverband hat in seiner Vorstandssitzung am 9. September 2020 Sonderbestimmungen für Covid-19 beschlossen. Diese Bestimmungen finden sich im Anhang der TUWO und gelten für die Saison 2020/2021. Betroffen sind die steirische Mannschaftsmeisterschaften und alle Turniere des Landesverbandes. Für einzelne Turnier (Senioren) können aber auch strengere Regeln in die Ausschreibung aufgenommen werden.
Sonderbestimmungen für die Spielsaison 2020/21
(Covid-19 Bestimmungen)
Jedem muss bewusst sein, dass er auch auf andere Spieler Rücksicht zu nehmen hat. Niemand soll spielen, der Krankheitssymptome (Husten, Schnupfen, erhöhte Temperatur) hat.
1.) Abstandsregeln:
Von Brettrand zu Brettrand mindestens ein Meter; der Abstand zwischen zwei Tischreihen muss 2 Meter betragen
2.) Hygiene:
Der Gastgeber hat Desinfektionsmittel bereit zu stellen. Zumindest beim Ersteintritt in den Spielraum hat sich jeder die Hände mit Desinfektionsmittel zu reinigen.
Garnituren sind vor Spielbeginn zu desinfizieren außer sie wurden 4 Tage oder länger nicht verwendet.
3.) Atemschutz (MNS-Masken):
a) Ampelfarbe Grün:
Es darf bei Meisterschaftsbegegnungen und Turnieren bis 32 Teilnehmer ohne Maske gespielt werden.
b) Ampelfarbe Gelb:
Es muss mit MNS-Maske gespielt werden. Gesichtsvisiere sind nicht ausreichend, ausgenommen der Vorstand des LV erlaubt dies über Ansuchen eines Spielers ausdrücklich.
c) Ampelfarbe Orange:
Es muss mit MNS-Maske gespielt werden. Zuseher sind nicht erlaubt.
d) Ampelfarbe Rot:
Die Meisterschaft wird unterbrochen bzw. abgebrochen.
Bei Begegnungen von Teams mit unterschiedlicher Ampelfarbe in den Heimatorten gilt die höhere Ampelfarbe.
Getränke dürfen am Spieltisch konsumiert werden (ein kurzfristiges Abnehmen der Maske hierfür ist erlaubt).
4.) Belüftung:
Der Spielraum muss ausreichend belüftet werden. Entweder durch Fenster oder eine entsprechende Lüftungs- Klimaanlage.
5.) Kontaktdaten:
Der Heimverein muss die Kontaktdaten von allen im Spielraum anwesenden Personen sammeln und 28 Tage aufbewahren. Empfohlen wird am Spielbericht die Daten der Zuseher, Funktionäre, Gäste,… anzufügen.
6.) Pönale-Regelungen:
Bei Nichtantreten einer Mannschat wird kein Pönale erhoben, wenn die Mannschaft dies dem Gegner zumindest 24 Stunden vor dem Spieltermin mitteilt.
Es fällt auch kein Pönale für freigelassene Bretter (§ 4.4.b bzw. § 7.2.c der TUWO) an.